Versicherungsmaklertätigkeit Zugrundeliegendes Gesetzt §28 Z 6 MaklerG. „… Unterstützung des Versicherungskunden bei der Abwicklung des Versicherungsverhältnisses vor und nach Eintritt des Schadensfalls, …“ Vermittlung von Versicherungsprodukten Im Bereich des Fahrzeuges, der Person, der Familie, der Ausbildung, des Berufes, des Vermögens, des Unternehmens, der Firma, des Rechtes des Transportes, der Freizeit, des Urlaubes, der Zukunftssicherung. Bei allen Versicherungsprodukten handelt es sich letztendlich um ein Leistungsversprechen (Versicherungsleistung). Ein Leistungsversprechen welches in Form einer Polizze dokumentiert wird (Versicherungsbedingungen). Ab dem Zeitpunkt wo der Kunde über uns einen Versicherungsvertrag abschließt stehen ihm folgende Leistungen kostenlos zur Verfügung: Als Versicherungsmakler erbringen wir eine Vielzahl an vorvertraglichen Leistungen bis es zum tatsächlichen Angebot an den Kunden kommt. Vorvertragliche Leistungen
Erfolgt keine Versicherungsvermittlung von uns, so ist für die vorvertraglichen Leistungen ein im Vorfeld bereits mit dem Kunden festgelegtes Honorar zu verrechnen. Vertragliche Leistungen
Im Leistungsfall; „der Schaden“ … … per Definition ist es jener Nachteil welchen jemand an seine Person, an seinem Vermögen oder an seinem Recht erleidet. Das sachgerechte Aufbereiten und Einfordern von entstanden Versicherungsschäden für den Kunden setzt ein fachliches Wissen sowie das Kennen der jeweiligen Versicherungsbedingungen voraus. In unserer 30jährigen Tätigkeit als Versicherungsmakler haben wir bereits über 14500 Schadensfälle positiv für unsere Kunde abgewickelt.
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