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Der tiefere Sinn unserer Berufserfahrung lautet

"Das Zuhören hat sich für alle gelohnt!"
Michel Skala

Versicherungs ABC A

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ABFINDUNGSERKLÄRUNG
Zur Enderledigung eines Schadens erhält der Versicherte eine Art "Entschädigungsquittung" - durch deren Unterfertigung verzichtet der Versicherte auf weitergehende gegenwärtige oder künftige Ansprüche aus dem gegenständlichen Schaden und erklärt damit, hinsichtlich aller weiteren Ansprüche abgefunden zu sein. Daher ist bei solchen Abfindungserklärungen besondere Vorsicht geboten - der Versicherer hat auf derartige Erklärungen des Versicherten keinen Rechtsanspruch!

ABLAUF
Versicherungsverträge werden normalerweise über einen längeren Zeitraum abgeschlossen (3 Jahre im Konsumentenbereich, 10 Jahre im Firmenbereich). Der Ablauf ist grundsätzlich das Ende dieses Zeitraumes. Zur Beendigung des Vertrages bedarf es in der Regel einer Kündigung durch den Versicherungsnehmer, da sich der Ablauf sonst von Jahr zu Jahr verlängert (außer es handelt sich um einen befristeten Vertrag). Es gibt aber auch vorzeitige Beendigungsmöglichkeiten, wie etwa bei Risikowegfall (z.B. Verkauf eines KFZ), Besitzwechsel oder Kündigung im Schadensfall.

ABLEBENSVERSICHERUNG (Risikoversicherung)
sind Lebensversicherungen, deren Versicherungssumme nur im Todesfall ausbezahlt wird (keine Kapitalbildung für den Erlebensfall). Solche Versicherungen werden hauptsächlich als finanzielle Vorsorge für Hinterbliebene oder zur Absicherung von Finanzierungen abgeschlossen.

ABTRETUNG/ZESSION
Ist die Übertragung aller Rechte und Pflichten aus einem (Lebens)Versicherungsvertrag an einen Dritten. Der Versicherungsnehmer hat damit keinerlei Verfügungsgewalt mehr über den Vertrag. Abtretungen sind steuerschädlich (ausgenommen Risikoversicherungen), das heißt, steuerlich geltend gemachte Prämien sind nachzuversteuern (im Rahmen der gesetzlichen Regelungen).

ABWENDUNGS- und MINDERUNGSPFLICHT
Bei Eintritt eines Schadens ist der Versicherungsnehmer gemäß Versicherungsvertragsgesetz verpflichtet, nach Möglichkeit für die Abwendung oder Minderung des Schadens zu sorgen und dabei die Weisungen des Versicherers zu befolgen - sofern es die Umstände gestatten, sind diese Weisungen einzuholen (siehe auch OBLIEGENHEITEN).

AGBÖVM - Allgemeine Geschäftsbedingungen der österreichischen Versicherungsmakler
Das Bundesgremium der Versicherungsmakler- und Agenten hat 1997 aufgrund des Maklergesetzes österreichweit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschlossen und mit dem Verein für Konsumenteninformation abgestimmt.

ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN (AVB)
stellen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Versicherungswesen dar. Sie ergänzen und erläutern das Versicherungsvertragsgesetz, regeln die Rechte und Pflichten zwischen den Vertragspartnern sowie den Umfang des Versicherungsschutzes in den einzelnen Versicherungszweigen. Jeder Versicherer kann eigene AVBs gestalten.

ALLMÄHLICHKEIT
sind Sachschäden die durch die allmähliche Einwirkung von Temperatur, Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit, sowie Rauch, Ruß oder Staub entstehen. Solche allmählich auftretende Schäden sind in der Haftpflichtversicherung in der Regel ausgeschlossen. Bei Beantragung können solche Schäden mit bis zu einer bestimmten Versicherungssumme gegen eine Mehrprämie mitversichert werden.

ALL-RISK
Sach- oder Transportversicherungen, die einen umfassenden Schutz gegen plötzliche und unvorhergesehene Beschädigung, Zerstörung oder Verlust bieten. Die versicherten Sachen sind gegen alle Gefahren versichert, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.

ANFECHTUNG
Bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht kann der Versicherer den Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten, sodass der Vertrag von Beginn an nichtig ist. Darüber hinaus besteht Leistungsfreiheit des Versicherers im Schadensfall.

ANTRAG
ist rechtlich das Anbot des Kunden an den Versicherer, einen bestimmten Versicherungsschutz zu einer bestimmten Prämie zu übernehmen. Der Antrag muss alle Angaben enthalten, die der Versicherer zur Prüfung und Einschätzung des zu übernehmenden Risikos benötigt. Die Richtigkeit der Angaben bestätigt der Antragsteller mit seiner Unterschrift. Wenn ein Dritter den Antrag ausfüllt, sollte man diesen vor Unterschriftsleistung sorgfältig durchlesen - denn bei falschen Angaben im Antrag kann der Versicherer - trotz Prämienzahlung - leistungsfrei sein!

ANTRAGSBINDEFRIST
Die Antragsbindefrist beträgt generell sechs Wochen und ist die Zeitspanne, innerhalb welcher der Versicherungsnehmer an seinen Antrag gebunden ist und der Versicherer die Prüfung des zu übernehmenden Risikos (z.B. Annahme einer Lebensversicherung anhand des Gesundheitszustandes der versicherten Person) vorzunehmen hat.
Erhält der Versicherungsnehmer innerhalb von sechs Wochen die Polizze so gilt der Vertrag als geschlossen. - nach Ablauf dieser Frist gilt die Polizze als Anbot an den Versicherungsnehmer.

ANWARTSCHAFT
ist ein durch eine Beitragszahlung erworbenes Recht, das zu einem späteren Zeitpunkt zum Tragen kommt (z.B. Anwartschaft auf eine spätere Rentenzahlung). In der privaten Krankenversicherung sichert man sich durch einen geringen Anwartschaftsbeitrag die Rechte aus einer Krankenversicherung zu einem späteren Zeitpunkt.

ANZEIGEPFLICHT
Der Versicherungsnehmer ist bei Abschluss eines Vertrages verpflichtet, dem Versicherer sämtliche risikorelevanten Informationen, die zur Beurteilung des Risikos erheblich sind, mitzuteilen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese vorvertragliche Anzeigepflicht, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Zusätzlich kann es zur Leistungsfreiheit des Versicherers im Schadenfall kommen.
Während der Laufzeit des Vertrages ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, sämtliche Gefahrenerhöhungen mitzuteilen (z.B. Wohnsitzänderung, Entfernen von dokumentierten Sicherungen, Nutzung eines Eigenheimes nur noch als Zweitwohnsitz).
Im Schadenfall besteht für den Versicherungsnehmer die unverzügliche Anzeige- und Auskunftsverpflichtung sowie die Rettungs- und Schadenminderungspflicht.

ASSEKURANZ
Traditioneller Begriff für Versicherung

ASSET ALLOCATION
Fachbegriff der Vermögensanlage. Im Speziellen bezeichnet man damit die Aufteilung des Vermögens auf verschiedene Anlageklassen (Assets) wie z.B. Aktien, Anleihen, Geldmarktpapieren, sowie nach Ländern und Währungen - weitergehend auch Immobilien und Edelmetalle. Durch die Asset Allocation (Auswahl und Gewichtung der Wertpapiere) können Ertrag und Risiko eines Portfolios bestimmt und optimiert werden.

ASSISTANCE-LEISTUNGEN
Sind Dienstleistungen, die dem Versicherten in einer akuten Notlage unmittelbar helfen (z.B. medizinische und technische Soforthilfe rund um die Uhr, Kostenübernahme und Hilfestellungen bei Verlust von Reisedokumenten, Einbruch, Totalschaden, Handwerkersoforthilfe usw.). Assistanceleistungen können prämienfreier Bestandteil einer Versicherung sein oder aber gegen Prämie abgeschlossen werden.

AUFSCHUBDAUER
ist die Zeit zwischen dem Abschluss einer privaten Rentenversicherung und dem Beginn der ersten Rentenzahlung.

Dieses Versicherungs- A-Z ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte liegen bei Frau Dr. Elisabeth Schörg. Frau Dr. Elisabeth Schörg und der FV Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten übernehmen keinerlei Haftung für den Inhalt des Dokumentes.

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