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Der tiefere Sinn unserer Berufserfahrung lautet

"Das Zuhören hat sich für alle gelohnt!"
Michel Skala

Versicherungs ABC P

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PARKSCHADEN
ist ein KFZ- Schaden, der durch Kollision des abgestellten KFZ mit einem unbekannten Fahrzeug entsteht und von einer entsprechenden KFZ-Kaskoversicherung (meist mit Selbstbehalt) übernommen wird. Voraussetzung hierfür ist die unverzügliche polizeiliche Anzeige.

PAUSCHALVERSICHERUNG
Im Gegensatz zur Einzelversicherung werden bei einer Pauschalversicherung die zu versichernden Risiken bzw. Werte pauschal zusammengefasst. Einige Beispiele hierfür sind die Haushaltsversicherung, die Elektronik-Pauschalversicherung, die Glas-Pauschalversicherung (die Versicherungssumme gilt pauschal für das versicherte Risiko, wie den gesamten Hausrat, die gesamte elektronische Ausstattung, sämtliche Glasscheiben).
Bei der LKW-Jahrespauschalversicherung sind sämtliche Warentransporte eines Unternehmens innerhalb des örtlichen Geltungsbereiches versichert. In der Haftpflichtversicherung gilt die vereinbarte Versicherungssumme pauschal für Personen- und Sachschäden, sowie daraus entstehende Vermögensschäden.

PAUSCHALSYSTEM
Begriff aus der KFZ-Insassenunfallversicherung. Die vereinbarte Versicherungssumme für Invalidität bzw. Unfalltod gilt für alle kraftfahrrechtlich genehmigten Sitzplätze des KFZ. Im Leistungsfall wird die Versicherungssumme auf die zum Unfallzeitpunkt im Wagen befindlichen Insassen aufgeteilt.

PENSIONSINVESTMENTFONDS (PIF)
Zum Aufbau der privaten Altersvorsorge sind so genannte Pensionsinvestmentfonds (PIF) vom österreichischen Gesetzgeber seit 1.1.2000 bis zu einer jährlichen Einzahlung von € 1.000 steuer- und prämienbegünstigt. (KESt- und ESt-frei). Bei Pensionsantritt wird das angesammelte Kapital in eine Pensionszusatzversicherung übertragen, aus der der Versicherte eine lebenslange Rente erhält.

PENSIONSKASSE
sind Vermögensverwaltungsgesellschaften, die der Finanzmarktaufsicht unterliegen und Beiträge von Unternehmen für ihre Arbeitnehmer zum Zweck der Altersvorsorge verwalten und die Leistungen (Pensionen) an die Berechtigten auszahlen.
Die Beiträge sind entweder ein fixer Betrag oder aber ein gewisser Prozentsatz der Bruttolohnsumme (z.B. 10% des Bruttojahresgehalts) Zusätzlich kann der Arbeitnehmer eigene Beiträge leisten. Pensionskassenbeiträge sind Betriebsausgaben und werden ohne Lohnnebenkosten ("brutto für netto") sowie KESt- und KöStfrei veranlagt. Man unterscheidet betriebliche (geschlossene) Pensionskassen, die Unternehmen für ihre Mitarbeiter gründen von überbetrieblichen, die die Beiträge von mehreren Unternehmern verwalten.

PENSIONSLÜCKE
ist die Differenz zwischen dem letztem Erwerbsnettoeinkommen und der zu erwartenden gesetzlichen Nettopension. Bei steigendem Einkommen wächst die Pensionslücke überproportional an. Mittels privater Vorsorge sollte die Pensionslücke ausgeglichen werden, damit der Lebensstandard auch im Alter gehalten werden kann.

PENSIONSRÜCKDECKUNGSVERSICHERUNG
Unternehmen können ihren Mitarbeitern eine betriebliche Pension in Form einer direkten Leistungszusage sichern. Neben der hierfür gesetzlich erforderlichen Rückstellung dient zur Finanzierung und Liquiditätssicherung eine Pensionsrückdeckungsversicherung, die auch zusätzliche Risiken, wie etwa Witwen-, Waisen- oder Berufsunfähigkeitsrenten absichern kann. Die Prämien hierfür sind Betriebsausgabe, der Wert der Versicherung ist in der Bilanz zu aktivieren.

PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN
Für Pensionszusagen von Unternehmen an Mitarbeiter müssen gemäß § 14 EStG Rückstellungen in der Bilanz gebildet werden, die zu 50% mit bestimmten Wertpapieren zu decken sind. Der nicht gedeckte Teil wird mit einer Pensionsrückdeckungsversicherung abgesichert.

PENSIONSZUSAGE
ist eine schriftliche, rechtsverbindliche und unwiderrufliche direkte Zusage des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer (Geschäftsführer, Vorstand, leitender Angestellter), eine bestimmte Versorgungsleistung (Alterspension, aber auch Invaliditätsleistung, Berufsunfähigkeitsrente, Witwen-, Waisenversorgung) zu erbringen (§14 Abs.7 EStG). Diese Form der betrieblichen Altersvorsorge ist für alle Kapitalgesellschaften interessant und kann auch für mehrheitlich beteiligte Gesellschafter vereinbart werden. Die zugesagte Alterspension darf maximal 80% des letzten Aktivbezuges betragen, gesetzliche und betriebliche Pension dürfen gesamt 100% des letzten Aktivbezuges nicht übersteigen.
Aufgrund der Pensionszusage werden gewinnmindernde Rückstellungen gebildet, die eine entsprechende Steuerersparnis für das Unternehmen bringen.

PERFORMANCE
spiegelt den Anlageerfolg eines Investments wieder und stellt die Wertentwicklung eines Wertpapiers (Investmentfonds) ohne Berücksichtigung der Kosten dar. Sie wird meist auf einen bestimmten Zeitraum bezogen und in Prozent ausgedrückt. Nicht zu verwechseln mit Rendite (= Nettoertrag).

PERSONENSCHADEN
Unter Personenschaden versteht man Schadenersatz und Aufwendungen für Verletzungen oder Tod von Geschädigten.

PERSONENVERSICHERUNG
sind alle Versicherungen, mittels derer der Versicherungsnehmer für sich und seine Hinterbliebenen Vorsorge treffen kann. Dazu zählen Unfall-, Kranken-, Lebens--, Dread Disease- sowie Berufsunfähigkeits- und Pflegeversicherung.

PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT
liegt vor, wenn eine Person infolge einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall auch bei Einsatz technischer und medizinischer Mittel voraussichtlich auf Dauer so hilflos ist, dass sie für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen (Ernährung, Körperpflege, Mobilität, Hauswirtschaft) des täglichen Lebens ständiger Betreuungsmaßnahmen bedarf. Derzeit benötigt jeder 25.Österreicher ständig Pflege.

PFLEGEVERSICHERUNG
Für den Fall der Pflegebedürftigkeit kann man mit einer Pflegeversicherung vorsorgen – ab einer bestimmten gesetzlichen Pflegestufe (ist abhängig vom Pflegeaufwand) bezahlt der Versicherer eine monatliche Rente. Da die Tarife und Leistungen der einzelnen Versicherer sehr unterschiedlich sind, ist eine kompetente, unabhängige Beratung äußerst wichtig.

PFLICHTVERSICHERUNG
eine vom Gesetz vorgeschriebene Versicherung, wie etwa die Kfz-Haftpflichtversicherung oder die Berufshaftpflichtversicherung für Wirtschaftstreuhänder, Mediatoren, Sachverständige, Versicherungsmakler und Vermögensberater.

PLATZSYSTEM
Begriff aus der KFZ-Insassenunfallversicherung. Die vereinbarte Versicherungssumme für Invalidität bzw. Unfalltod gilt für jeden einzelnen kraftfahrrechtlich genehmigten Platz des KFZ.

POLIZZE (Versicherungsschein)
ist die Beweisurkunde über den Inhalt des Versicherungsvertrages und kann formfrei abgeschlossen werden. Sie muss sämtliche individuellen Vertragsbestimmungen (Versicherungsnehmer, versicherte Sachen oder Personen, versicherte Leistungen, Prämie, Vertragsdauer) enthalten. Beigelegt sind die Allgemeinen und gegebenenfalls die Besonderen Versicherungsbedingungen.

POLIZZENDARLEHEN (VORAUSZAHLUNG)
Auf Antrag des Versicherungsnehmers kann ein Polizzendarlehen bis maximal in Höhe des Rückkaufswertes einer Lebensversicherung gewährt werden. Das Darlehen stellt eine Vorauszahlung künftiger Leistungen dar - die Versicherung darf dafür Zinsen verlangen. Die Rückzahlung erfolgt in der Regel durch Gegenverrechnung mit der Ablaufleistung des Vertrages.

PORTFOLIO
ist die Gesamtheit der Veranlagungen in Wertpapieren oder auch der Wertpapierbestand eines Investmentfonds. Durch die Mischung an Wertpapieren eines Portfolios lässt sich das Risiko reduzieren.

PRÄJUDIZ
richtungsweisende Gerichtsentscheidung mit bindender Wirkung für zukünftige gleichartige Rechtsentscheidungen. Der Ausdruck "Ohne Präjudiz" (unpräjudiziell) bei strittigen Entschädigungsleistungen bedeutet, dass die Zahlung ohne Bindung hinsichtlich der Rechtslage erfolgt.

PRÄKLUSION
Verfallsfrist, Verwirkung des Anspruches (nach qualifizierter Ablehnung eines Versicherungsanspruchs muss der Versicherungsnehmer seine Rechte innerhalb einer Frist von 3 Jahren gerichtlich geltend machen, da diese sonst verjährt sind.

PRÄMIE
Ist das Entgelt des Versicherungsnehmers für den Versicherungsschutz. Grundsätzlich ist die Prämie jährlich im Voraus zu bezahlen, unterjährige Ratenzahlungen sind gegen Zuschlag möglich. Der Versicherungsnehmer hat die Pflicht, die Prämie rechtzeitig an den Versicherer zu übermitteln ("qualifizierte Schickschuld") – bei Nichtzahlung kann der Versicherer Klage einbringen. Bei Zahlungsverzug droht Leistungsfreiheit des Versicherers im Schadensfall sowie die Auflösung des Vertrages.
Die Versicherungsprämie besteht aus mehreren Bestandteilen, wie etwa der Risikoprämie (Anteil für die Deckung von Leistungen im Versicherungsfall), den Verwaltungs- und Organisationskosten sowie der Sparprämie in der Lebensversicherung (für die Absicherung der Erlebensleistung) und der Versicherungssteuer.

PRÄMIENANPASSUNGSKLAUSEL
In manchen Sparten besteht gemäß den allgemeinen Versicherungsbedingungen die Möglichkeit, auch während der Vertragsdauer die Prämien und/oder Selbstbehalte bei Tarifänderung anzupassen.
Der Versicherungsnehmer hat in diesem Fall ein Kündigungsrecht, Stillschweigen gilt als Anerkenntnis der Änderung.

PRÄMIENBEFREIUNG
Bei Mitversicherung des Bausteins "Prämienbefreiung" wird der Versicherungsnehmer bei bestimmten Ereignissen, wie etwa bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit oder Ableben einer mitversicherten Person von der Prämienzahlungsverpflichtung befreit. Die versicherten Leistungen des Vertrages bleiben dennoch aufrecht. Damit ist gewährleistet, dass das Versorgungsziel jedenfalls erreicht wird bzw. die Hinterbliebenen geschützt sind.

PRÄMIENDEPOT
ist ein verzinsliches Konto des Versicherungsnehmers bei einer Versicherungsgesellschaft für Vorauszahlungen für eine kapitalbildende Lebensversicherung. Gemäß der vereinbarten Zahlungsweise entnimmt der Versicherer die laufende Prämie für die Lebensversicherung.

PRÄMIENFREISTELLUNG
Zahlt ein Versicherungsnehmer für seine Lebensversicherung keine Prämien mehr, so reduziert der Versicherer die Versicherungssumme und alle vereinbarten Zusatzversicherungen erlöschen. Die Leistung des Versicherers bleibt mit der prämienfreien, d.h. verminderten Versicherungssumme bestehen. Eine Prämienfreistellung ist nur möglich, wenn bereits ein Rückkaufswert vorhanden ist.

PRÄMIENRÜCKGEWÄHR
nennt man die Rückerstattung von Prämienteilen bei Leistungsfreiheit, wie etwa in der privaten Krankenversicherung oder bei einigen Unfallversicherungen.
Bei Rentenversicherungen kann man Prämienrückgewähr bei Ableben der versicherten Person vereinbaren – bei Ableben der versicherten Person werden die einbezahlten Prämien an die Hinterbliebenen rückgewährt.

PRÄMIENZAHLER
ist diejenige (natürliche oder juristische) Person, die dem Versicherer die vereinbarte Prämie bezahlt. Prämienzahler und Versicherungsnehmer müssen nicht unbedingt ident sein.

PRIVATE VORSORGE
Zur privaten Vorsorge zählen alle Investitionen für die zukünftige persönliche Absicherung und Vorsorge (Kranken-, Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Hinterbliebenen-, Pensionsvorsorge). Im Vergleich zu vielen europäischen Ländern liegt Österreich bezüglich privater Vorsorge deutlich hinten – so besitzt nicht einmal die Hälfte der Österreicher/Innen eine Lebensversicherung. Da der Staat in Zukunft nur mehr eine Grundversorgung bieten können wird, gewinnt die private Vorsorge immer mehr an Bedeutung. Maßgeschneiderte Konzepte und individuelle Lösungen finden Sie bei einem unabhängigen Versicherungsmakler.

PRIVATPATIENT
Mit einer privaten Krankenvorsorge genießt man als Privatpatient über die Grundversorgung der Sozialversicherung hinaus viele Vorteile, wie etwa freie Arzt- und Krankenhausauswahl, Kostenübernahme für Sonderklassebetreuung und ambulante Leistungen in Tageskliniken, Privatarztpraxen oder alternativmedizinischen Behandlungen. Die Prämien für eine private Krankenvorsorge können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden, bei Leistungsfreiheit werden Prämien zurückgewährt.

PROBEANTRAG
ist ein unverbindlicher Versicherungsantrag, um dem Versicherer die Möglichkeit zu geben, Risiko und Tarifierung zu prüfen. Ein Probeantrag mit den Gesundheitsangaben schafft Klarheit darüber, ob und unter welchen Bedingungen der Versicherer ein Risiko (z.B. Lebens-, Krankenversicherung) annimmt.

PRODUKTHAFTUNG
Seit 1988 in Österreich gesetzlich verankert ist die verschuldensunabhängige Haftung für Personen -und Sachschäden, die durch Mängel eines Produktes nach Lieferung oder Leistung nach Übergabe entstehen. Solche Schäden sind in der Haftpflichtversicherung mitversichert.
Einer speziellen Erweiterung des Versicherungsschutzes bedarf es, wenn der Versicherungsnehmer Produkte erzeugt, die von seinem Abnehmer zur Herstellung eines neuen Produktes vermischt, verbunden oder verarbeitet werden und ein allfälliger Mangel des gelieferten Produktes zur Wertlosigkeit bzw. Unbrauchbarkeit führt – in solchen Fällen leistet der Versicherer Schadenersatz (niemals jedoch für das Mangelhafte Produkt selbst)

PROGRESSION
Begriff aus der Unfallversicherung und bedeutet, dass die Leistung des Versicherers mit dem Grad der Invalidität proportional steigt – je höher der Grad der Invalidität ist, desto höher steigt die Leistung an (im Unterschied zur linearen Entschädigung). Es gibt bei den diversen Anbietern bereits Entschädigungsleistungen bis zu 600% der vereinbarten Versicherungssumme.

PRO RATA TEMPORIS (pro rata Prämie)
bedeutet tageweise (zeitanteilige) Abrechnung der Versicherungsprämie, z.B. bei vorzeitiger Vertragsauflösung.

PROVISION
Ist die Vergütung, die der Vermittler für die Beratung und die Vermittlung eines Vertrages erhält.

Dieses Versicherungs- A-Z ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte liegen bei Frau Dr. Elisabeth Schörg. Frau Dr. Elisabeth Schörg und der FV Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten übernehmen keinerlei Haftung für den Inhalt des Dokumentes.

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